… aus dem Schulprofil der Schule Wilhelmshöhe:
Die Schule Wilhelmshöhe ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt “Geistige Entwicklung”.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden durch das Förderzentrum Wilhelmshöhe unterstützt und in ihrer Schullaufbahn sowohl am Förderzentrum selbst als auch an allgemeinen und beruflichen Schulen gefördert. Das Förderzentrum Geistige Entwicklung erfüllt dabei die Aufgabenfelder der Diagnostik und Prävention, der Integration und des Unterrichts im eigenen Haus.
Die Schule Wilhelmshöhe bietet Schülern einen Lernort in der Stammschule sowie in Form einer integrativen Beschulung bei unseren Kooperationspartnern.
Seit dem Schuljahr 20/21 ist eine Außenstelle mit den “Campusklassen” an der Baltic-Schule ein weiterer Lernort dazugekommen.
Insgesamt werden ca. 175 Schülerinnen und Schüler an den drei Standorten von etwa 25 Sonderpädagog:innen und zehn pädagogischen Fachkräften betreut.
Das Förderzentrum Wilhelmshöhe bildet und erzieht Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Förderbedarfs im Bereich ihrer geistigen Entwicklung dauerhaft auf anschauliches und handelndes Lernen angewiesen sind und besonderer Unterstützung bei allen sprachlichen Aufnahme-, Verarbeitungs- und Ausdrucksleistungen bedürfen.
Für Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichem sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung kann das Förderzentrum Geistige Entwicklung auch die Aufgaben des Förderzentrums körperliche und motorische Entwicklung wahrnehmen. In aller Regel haben Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im Bereich ihrer geistigen Entwicklung auch Unterstützungsbedarf in weiteren sonderpädagogischen Förderschwerpunkten. Die Schule Wilhelmshöhe arbeitet deshalb eng mit allen Lübecker Förderzentren und den Landesförderzentren Autismus, Hören und Sehen zusammen. Auf Landesebene gibt es weiterhin einen regelmäßigen Austausch mit den anderen Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung.
Das Förderzentrum Wilhelmshöhe umfasst vier Schulstufen, die Primar-, Mittel- und Oberstufe und die AVK (Arbeit-Vorbereitungsklasse).
Die Entwicklung der Schule Wilhelmshöhe weist ein ganzheitliches Förderkonzept aus, interdisziplinär und individualisierend. Jeder Schüler erhält in Jahrgangsklassen seine persönlichen Lernangebote in fächerübergreifendem, handlungsorientiertem Unterricht
Die AVK nimmt den beruflichen Bildungsauftrag der beruflichen Schulen wahr und bietet mit eigenem Werkstufenkonzept integrativen und kooperativen, praxisorientierten Unterricht in Werkstätten, Berufsschulen und Berufsbildungswerken .
Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Bereich ihrer geistigen Entwicklung im gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne Behinderungen wird von den Förderzentren Geistige Entwicklung oder Förderzentren Lernen personell unterstützt. Dabei ist es Aufgabe der Lehrkräfte des Förderzentrums, die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf förderdiagnostisch zu begleiten, den individuellen sonderpädagogischen Förderplan zu entwickeln und fortzuschreiben, Unterricht und Erziehung der Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit der Lehrkraft der Grundschule oder weiterführenden Schule zu planen, zu gestalten und zu analysieren und die Berufsorientierung sowie den Übergang in die Berufliche Bildung gemeinsam mit den Jugendlichen, ihren Eltern und Lehrkräften zu gestalten. Hinzu kommt eine enge Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten, um Menschen mit Förderbedarf im Bereich ihrer geistigen Entwicklung eine unterstützte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. (Modellprojekt Inklusion im Übergang Schule und Beruf)
Wir unterstützen dabei den Aufbau einer Pädagogik der Vielfalt und den Aufbau einer schulischen Gemeinschaft, in der jede und jeder willkommen ist und wertgeschätzt wird.
Grundsätze und Ziele
„Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von dem Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeinsam unterrichtet werden, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und es der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht (gemeinsamer Unterricht)“.
Mit dieser Generalklausel, die seit 1990 im § 5 Abs. 2 des Schulgesetzes des Landes Schleswig – Holstein (SchulG) enthalten ist, erteilt der Gesetzgeber allen Schulen des Landes den Auftrag, gemeinsamen Unterricht vorrangig anzustreben und immer dann zu realisieren, wenn es für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler mit Behinderung gut ist und die notwendigen Rahmenbedingungen vorhanden sind oder geschaffen werden können. Diese Vorschrift gilt unabhängig vom Alter oder der Behinderungsart für alle Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf und für alle Schularten.