Das Schulkonzept

Hier kann das aktuelle Schulkonzept in Auszügen angesehen werden. Das komplette und bebilderte Schulkonzept kann als PDF-Datei herunter geladen werden: Schulkonzept

                                           GEDANKEN ZUR SCHULENTWICKLUNG

Schulentwicklung wurde an unserer Schule schon immer betrieben. Unsere Schule hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 ständig notwendigen und erwünschten Veränderungen unterzogen. Diese Entwicklungen sorgten für ein innovatives Arbeiten. Ursprünglich gehörte die Schule Wilhelmshöhe zu einer reinen Spartenschule (Schule für Geistigbehinderte), aus der sich allmählich ein Förderzentrum – Förderschwerpunkt geistige Entwicklung – entwickelte. Zurzeit arbeiten auch Lehrkräfte integrativ an drei anderen Schulen (Grund-, Gesamt- und Berufsschule). Von Fortbildungsveranstaltungen oder vom Besuch anderer Schulen mitgebrachte Ideen wurden in die Lehrer- und Schulkonferenzen eingebracht. Stießen diese auf das Interesse der Kollegen/innen, dauerte die Umsetzung nicht mehr lange. In den Unter-, Mittel- und  Oberstufen wird verstärkt Vorhaben- orientiert gearbeitet. Verbesserte Unterrichtsangebote steigerten den kognitiven Unterricht vor allem in den Mittel- und Oberstufen erheblich. Durch klassenübergreifenden Unterricht in den einzelnen Stufen erweiterte sich sinnvoll das pädagogische Angebot. Grundlegend hat sich der Unterricht in der Werkstufe verändert. Zurzeit werden durch die Zusammenarbeit mit zwei verschiedenen Berufsschulzweigen sowie der Werkstatttage konzeptionell mehr Arbeitsfelder aufgezeigt. Die Gesamtheit unserer Erfahrungen und der schon umgesetzten neuen pädagogischen Unterrichtsformen machte es uns nicht schwer, an die Arbeit eines Schulprogramms  heranzugehen. Besonderer Dank gilt allen Kollegen und Kolleginnen für die konzeptionelle Arbeit, die Bestandsaufnahme und für weitere pädagogische Überlegungen. Es ist ein Schulprospekt als Kurzübersicht entstanden, eine Broschüre, die unsere pädagogischen Leitgedanken und das Profil unserer Schule enthält und ein Materialband mit den didaktisch-methodischen Grundlagen für den Unterricht an der Schule Wilhelmshöhe.

EINLEITUNG

Im Frühjahr 1997 wurde auf einer Lehrerkonferenz eine Arbeitsgruppe beauftragt, Ziele, Aufgaben und Organisation für die Entwicklung eines „Schulprogramms“ an der Schule Wilhelmshöhe auf den Weg zu bringen. Diese Arbeitsgruppe, bestehend aus drei Kolleginnen und zwei Kollegen, moderierte alle weiteren Fachkonferenzen, Schulkonferenzen und SCHILF-Tage mit den Themen zum Schulprogramm. Ergebnisse von den Tagungen wurden vervielfältigt, im Plenum diskutiert und verabschiedet. In unseren Überlegungen zur unterrichtlichen Gestaltung haben wir uns immer wieder den Herausforderungen gestellt:

Welche Handlungskompetenzen müssen in unserer heutigen Zeit gelernt, erlebt und gelebt werden?

Leiten lassen haben wir uns von dem Erziehungs- und Ausbildungsauftrag, dass die Schüler und Schülerinnen Handlungskompetenzen für die Bewältigung ihrer Alltagswirklichkeit entwickeln und umsetzen können sollen. Nicht nur die raschen Veränderungen in Arbeit und Freizeit, sondern auch die Herausforderungen der Demokratie, sie mitzugestalten und an deren Entwicklung im gesellschaftlichen Bereich Teil zu haben, sind Ideen unserer Arbeit. Das bedeutet, dass die zwischenmenschliche Kommunikation in unserer Gesellschaft ein wichtiger Bestandteil ist, um gelebte Demokratie zu lernen und zu erleben.

Deshalb ist Schule für uns:

Ein Erlebnisraum, der zum Handeln in dieser Welt befähigt.eine „Lebendige Welt“, um die Lebenswelt und deren Werte und Normen zu   begreifen.

Um die Komplexität von Lernen und Erleben nicht in ungeordneten Bahnen verlaufen zu lassen, hat die Schule Wilhelmshöhe den „Ganzheitlichen Unterricht“ als Orientierung für ihre pädagogische Arbeit gewählt. Das Leitziel „SELBSTVERWIRKLICHUNG IN SOZIALER INTEGRATION“ bedeutet für uns „LEBENDIGES MITEINANDER LERNEN“ und beinhaltet Folgendes:

  • miteinander statt gegeneinander
  • unterstützen statt verhindern
  • gemeinsam statt einsam
  • verbessern statt belassen
  • entscheiden und verantworten statt Schuld zuweisen
  • führen statt verwalten.

Seit 1999 arbeiten wir nach den allgemeingültigen Leitthemen. Unser Leitthemenkatalog wurde abgeleitet aus dem Lehrplan für die Grundschule des Landes Schleswig-Holstein. In Stufen- und Lehrerkonferenzen erarbeiteten wir stufenspezifische Inhalte zu den einzelnen Leitthemen.

Die Schule Wilhelmshöhe

VON DER ENTSTEHUNG

Ende der siebziger Jahre gab es in Lübeck als einzige Schule für Geistigbehinderte die Maria – Montessori – Schule. Diese musste bereits acht Klassen mit 47 Kindern ausgliedern, welche in der Grundschule am Mühlenweg in Moisling beschult wurden. Es entstand der Plan, aus diesem Zweigstellenprovisorium eine zweite Schule für Geistigbehinderte zu gründen, der am 14. August 1980 unter dem Namen Schule für Geistigbehinderte II verwirklicht wurde. In dieser Zeit gründeten Eltern und Kollegium einen eigenen Schulverein, der bis heute besteht und durch selbsterwirtschaftete Gelder der Schule schon viele Wünsche erfüllt hat. Bereits ein Jahr später vergrößerte sich die Schule auf elf Klassen, und die Sondertagesstätte in der St. Annenstraße wurde angegliedert. Um die beiden Standorte räumlich zusammen zu führen, wurde ein gemeinsames Schulgebäude gesucht. Die Entscheidung fiel auf die alte „Schule Wilhelmshöhe“, vormals Volksschule, später Berufsschule, in der Schwartauer Allee 132. Im Sommer 1983 konnten die Schüler aus Moisling in das umgebaute Schulgebäude der „Wilhelmshöhe“ umziehen. Zwei Jahre währten noch die Anbauarbeiten, und dann konnten auch die Klassen aus der St. Annenstraße angegliedert werden. Am 4. Januar 1985 erfolgte die Schlüsselübergabe.

DER STANDORT

Die Schule Wilhelmshöhe liegt am nördlichen Stadtrand Lübecks, kurz vor der Ortsgrenze nach Bad Schwartau. Der Einzugsbereich reicht vom Stadtteil Buntekuh bis nach Travemünde. Die Schule liegt in einer dicht besiedelten Wohngegend und verfügt dadurch über eine gute Verkehrsanbindung und beste Möglichkeiten, lebenspraktischen Unterricht wie Verkehrerziehung, Einkaufen usw. zu gestalten.

AUSSTATTUNG DES SCHULGEBÄUDES

Das Schulgebäude ist für Rollstuhlfahrer geeignet, da Rampe, Fahrstuhl und spezielle Sanitäreinrichtungen vorhanden sind. Zusätzlich zu den Klassenzimmern sind verschiedene Fachräume vorhanden. Der Werkraum für Holz ist barrierefrei eingerichtet. Für Therapien und Unterricht in kleinen Gruppen stehen Krankengymnastik-, Snoezelen-, Logopädie- und Computerraum zur Verfügung. Aktuell wurde im Hauptgebäude ein Fitnessraum installiert. Weiterhin befindet sich in unserem ausgebauten Dachboden eine Fahrradwerkstatt. In der Hauptküche wird Essen für alle Schülerinnen und Schüler frisch zubereitet. Zusätzlich enthalten mehrere Klassenräume eigene Kochzeilen. Ältere Schülerinnen und Schüler können lebenspraktische Selbständigkeit in einer Lehrwohnung (Wohnraum, Küche, Bad und Flur) üben. 2003 wurde ein speziell der Werkstufe zugedachtes Gebäude eingeweiht. Es ist ausgestattet mit zwei Unterrichtsräumen, zwei barrierefreien Toiletten und einem großzügigen Mehrzweckraum. Die Turnhalle im Stil der Jahrhundertwende wird zusätzlich zum Sportunterricht für Arbeitsgemeinschaften und schulische Veranstaltungen genutzt. Zu der Schule gehören zwei Schulhöfe, aufgeteilt für jüngere und ältere Schüler. Der an den Schulhof angrenzende Sportplatz wird für diverse Aktivitäten genutzt.

Förderzentrum Wilhelmshöhe

BERATUNG, INTEGRATION, KOOPERATION

Die Schule Wilhelmshöhe sieht in ihrer Aufgabenstellung als Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung die Chance und den Auftrag zugleich, sich als Schule inhaltlich und strukturell weiter zu entwickeln. Daraus ergeben sich folgende Arbeitsfelder:

Beratung

von Einrichtungen, mit denen unsere Schüler Kontakt bekommen:

  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Kinderzentrum Pelzerhaken
  • Heime
  • Schulen für Seh- und Hörgeschädigte
  • Schulen, die integrativ arbeiten

der Eltern

  • in allen Fragen, die Erziehung und Bildung betreffen
  • bei Einschulung
  • bei Umschulung
  • Übergang Schule- Beruf

von Ämtern

  •  Arbeitsamt (Übergang von Schule ins Arbeitsleben)
  •  Sozial- und Jugenddienst (bei Problemen in Schule und Elternhaus)

Kooperation

Die Schule arbeitet zusammen mit:

  • den Föderzentren GE, LSE und KME aus Lübeck
  • den Förderzerntren GE landesweit
  • den Landesförderzentren Autistisches Verhalten, Hören und Sehen
  • Praxen für Logopädie, Ergotherapie und Krankengymnastik
  • anderen Schulen bei Veranstaltungen wie z.B. Sportfest, Frühlingsfest, Musikfest, Sommerfest und Projektwochen, sowie bei Kollegiumsbegegnungen, Hospitationen
  • vorschulischen Einrichtungen zum gegenseitigen Kennenlernen
  • Sportvereinen
  • Werkstätten fbM (Nordnordost und Marli) zur Ableistung der Betriebspraktika
  • freien Wirtschaftunternehmen (Betriebspraktika)
  • Verkehrspolizei bei Training und Abnahme der Prüfungen für Fahrrad und Mofa
  • Gesundheitsamt, um Eltern bei der Betreuung zu helfen, bei Beantragung von Kuren und Hilfsmitteln und bei der Gesundheitsfürsorge

Integration

Es findet Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nach den Anforderungen des Lehrplans Sonderpädagogische Förderung statt in:

  • Regelschule (Baltic-Schule)
  • Berufsschulen (G II und G III gemeinsamer Unterricht in der Werkstufe und AVJ [Arbeitsvorbereitendes Jahr]
  • Berufsfortbildungswerk (bfw) gemeinsamer Metalllehrgang 

Integrative Begegnungen ergeben sich bei:

  • Freizeitmaßnahmen (z.B. Sportvereinen)
  • Klassenfahrten mit Regelklassen (Ski-Langlauf/Kanufahrten)
  • Veranstaltungen (Schulen musizieren) und Festen

Pädagogische Leitidee

GRUNDSÄTZE FÜR DEN UNTERRICHTDer Lehrplan „Sonderpädagogische Förderung“ geht von dem Bildungs- und Erziehungsauftrag aus, wie er im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz  (SchulG) formuliert ist. Er gilt für alle Schulen, in denen Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden und bildet den verbindlichen Rahmen für die sonderpädagogische Förderung. Um dieses Ziel zu erreichen, vermittelt die Schule Wilhelmshöhe den Schülern und Schülerinnen Handlungskompetenzen, damit diese die Alltagswirklichkeit jetzt und in ihrem weiteren Leben bewältigen können. Deshalb ist für die pädagogische Arbeit unserer Schule das Konzept der Grundbildung für alle Schularten von großer Bedeutung. Diese Grundbildung beinhaltet 20 Leitthemen für eine fächerübergreifende Arbeit und ist für uns verbindlich vorgeschrieben. Es ist deshalb für uns unabdingbar, dass wir die Gesamtsituation eines Menschen erfassen müssen, um bei dem Prozess des Erwerbs von Handlungskompetenzen mitwirken zu können. Das bedeutet auch, dass die Lehrkräfte und die Therapeuten sich in einem ständigen Fortbildungsprozess befinden, um ihre berufliche Qualifikation für die Erziehung und Bildung weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch, die gesellschaftlichen Veränderungen wahrzunehmen und mitzugestalten. Das Konzept der Grundbildung bietet die Möglichkeit, viele Schülerinnen und Schüler integrativ zu beschulen. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag sieht dies laut Schulgesetz vor.

KONZEPT DES GANZHEITLICHEN UNTERRICHTS 

Ganzheitlicher Unterricht ist ein interaktives System und soll dem Schüler/der Schülerin Handlungskompetenzen vermitteln. Ganzheitliches Lernen und Handeln berücksichtigt immer einen Zusammenhang von Wahrnehmung, Bewegung, Kommunikation und Interaktion und orientiert sich an der Wirklichkeit des Kindes. Somit ergibt sich durch das Konzept des „Ganzheitlichen Unterrichts“, in dem das Lernen im Unterricht in Sinnganzheiten der unmittelbar erlebten sachlichen und sozialen Zusammenhänge erfolgt, ein Leitfaden für alle Lernbereiche an unserer Schule.

Leitlinien für das Lernen:

  • Entwicklungsorientierung
  • Handlungsorientierung
  • Fachorientierung

Lehrstrukturformen des Unterrichts:

  • handlungsbezogener Unterricht inklusive Übungsphasen
  • Fachunterricht bzw. lehrgangsorientierter Unterricht
  • Übungsprogramme

Mögliche Situationsfelder für den Unterricht:

  • Familie und Partnerschaft
  • Wohnen und Freizeit
  • Speisen und Getränke
  • Zeitliche und räumliche Orientierung
  • Natur und Umwelt
  • Arbeit und Beruf
  • Verkehr und Öffentlichkeit

Dokumentation der Lernentwicklung

  • im jährlichen Berichtszeugnis
  • in einem sonderpädagogischen Förderplan

Sonderpädagogischer Förderplan: 

Im Sonderpädagogischen Förderplan wird eine lernprozessbegleitende Beschreibung der Lernentwicklung aufgeführt. Hierzu können verschiedene informelle oder formelle diagnostische Verfahren verwendet werden, je nach Förderschwerpunkt können sie auch individuell angepasst sein. Der Förderplan wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und beinhaltet Aussagen zu der Entwicklung des einzelnen Schülers, z. B.

  • Schwerpunkt des Förderbedarfs
  • Veränderungen und Fortschritte
  • neue Lernperspektiven

Der Förderplan vereinbart

  • Ziele,
  • Rahmenbedingungen,
  • Umsetzungsmöglichkeiten und
  • Überprüfung der erreichten Ziele.

Den Förderplan erstellen die Klassenlehrkräfte. Dabei können Informationen von folgenden Personengruppen und verschiedensten Institutionen einfließen:

  • Lehrkräfte
  • Eltern
  • Therapeuten und
  • eventuelle außerschulische Einrichtungen.

Unser Förderplan ist in folgende Bereiche untergliedert:

  • Wahrnehmung und Bewegung
  • Sprache und Denken
  • Personale und soziale Identität
  • Handlungs- und fachorientiertes Arbeiten

Die Erstellung eines Förderplans wird einmal im Jahr verbindlich durchgeführt. Das im Anschluss durchzuführende Elterngespräch ist Pflicht für alle Beteiligten.

Die äußere Struktur der Schule

GLIEDERUNG IN KLASSENSTUFEN

Die Schule Wilhelmshöhe gliedert sich für die Zeit der Vollzeitschulpflicht wie im Schulgesetz vorgesehen in drei Schulstufen:

  •  Unterstufe
  • Mittelstufe
  • Oberstufe

Jeder Schüler durchläuft diese Stufen, unabhängig von Art und Schwere seiner Behinderung. In der Regel besucht ein Schüler/eine Schülerin jede Schulstufe drei Jahre lang. Das Lernangebot in den einzelnen Schulstufen orientiert sich am Entwicklungsstand und Lernvermögen der Schüler und Schülerinnen und berücksichtigt altersgemäße Lerninhalte. Die Bildung von Klassen und Lerngruppen erfolgt nach pädagogischen Gesichtspunkten. Klassen werden als leistungsheterogene Jahrgangsgruppen gebildet, zusätzlich können leistungshomogene Lerngruppen gebildet werden. Nach der Erfüllung der 9jährigen Vollzeitschulpflicht kann auf Antrag der Eltern der Schulbesuch von der Klassenkonferenz in der Werkstufe bewilligt werden.

DER SCHULWEG

Den Schulweg bewältigen die Schüler individuell:

  • Beförderung durch Linienbusse der Stadtwerke – Selbstfahrer
  • Beförderung durch schuleigene und beauftragte Fahrdienste
  • Beförderung durch Taxi
  • Fußgänger mit und ohne Begleitung
  • Radfahrer

Die selbständige Bewältigung des Schulweges wird angestrebt und bei Bedarf durch ein individuelles Bus- oder Wegetraining angebahnt. Durch den Standort unserer Schule (Großstadt mit ausgezeichnetem Busnetz und zentraler Stadtteillage) kann ungefähr die Hälfte unserer Schülerschaft den Schulweg allein bewältigen.

OFFENE GANZTAGSSCHULE

Die Ganztagsangebote sollen dazu beitragen, die Situation der Schüler und Schülerinnen in Bezug auf Selbstbestimmung, Handlungsfähigkeit und Lebensqualität zu verbessern und ihre Familien zu entlasten. Als Offene Ganztagsschule besteht die Schule Wilhelmshöhe seit dem Schuljahr 2003/2004. Alle Schüler und Schülerinnen können an den Ganztagsangeboten teilnehmen. Für die Unterstufenschüler und -schülerinnen besteht mit dem „Kinderclub“ ein tägliches Betreuungsangebot (montags bis donnerstags). Ab der Mittelstufe können bis zu 4 Angebote pro Woche gewählt werden. Sie finden montags bis donnerstags von 13.30 – 15.00 Uhr und freitags 11.30 – 13.00 Uhr statt. Die Teilnehmerzahl liegt zwischen 4 – 10 Schülern und Schülerinnen pro Angebot.  Geleitet werden die AGs von Honorarkräften. Darüber hinaus bestehen Kooperationen  z.B. mit dem Deutschen Sportbund, der Marli GmbH, Mixed Pickles und Müttern von Schüler/-innen der Schule Wilhelmshöhe.

AVK (WERKSTUFE) in Kooperation mit der Maria-Montessori-Schule (FÖZ GE in Lübeck)

Das Schulgesetz und der Lehrplan „Sonderpädagogische Förderung“ des Landes Schleswig-Holstein gliedern den Schulbesuch in:

  • 9 Schulbesuchsjahre mit einem allgemeinbildenden Bildungsauftrag
  • und max. 3 Schulbesuchsjahre mit einem berufsbildenden Bildungsauftrag.

Das Schulgesetz bestimmt im § 43 (2) die Werkstufe als eine Möglichkeit, die Berufsschulpflicht zu erfüllen. Weitere Möglichkeiten sind die Teilnahme an der Beruflichen Bildung (BB) einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), der Besuch eines Förderlehrgangs, das Ausbildungsvorbereitende Jahr (AVJ) an einer Gewerbeschule oder die Teilnahme am integrativen Arbeitstraining (JAW BALI/ WfB Vorwerk). Die Werkstufe schließt sich an die  9jährige Vollzeitschulpflicht an.  Es gibt jedoch keinen automatischen Aufstieg in die Werkstufe. Eltern von Oberstufenschülern/innen aus der Schule Wilhelmshöhe, aber auch aus Förderschulen und Integrationsklassen, müssen die Beschulung in der Werkstufe beantragen. Der Schulbesuch kann verlängert werden, wenn die lehrplanmäßigen Anforderungen erreicht werden und eine weitere Förderung zu erwarten ist. Die Werkstufe umfasst in der Regel drei Jahre, dauert aber höchstens bis zu dem Schuljahr, in dem die Jugendlichen das 18. Lebensjahr vollenden.

Bildungsauftrag der AVK:

Berufliche Bildung (= Berufsorientierung)

Schulische Bildung

  • An ungefähr zwei Tagen in der Woche nehmen die Jugendlichen an außerschulischen Werkstattangeboten teil.
  • Einmal im Schuljahr nehmen die Jugendlichen an einem dreiwöchigen Betriebspraktikum teil.
  • Im letzten Werkstufenjahr findet eine Beratung zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit durch die Agentur für Arbeit (Arge) statt.
  • An mindestens zwei Tagen in der Woche nehmen die Jugendlichen an Unterrichtsangeboten der Werkstufe teil.
  • (Zusätzlich kann an diesen Unterrichtstagen auch das Angebot der offenen Ganztagsschule wahrgenommen werden.)
  • Mindestens einmal im Schuljahr findet verpflichtend eine Klassenfahrt statt.

Kooperationspartner:

  • Vorwerker Werkstätten
  • Marli Werkstätten
  • Gewerbeschulen (G III, GII)
  • Bautechnik (GIII)
  • Metallwerkstatt (GIII)
  • Gartenbau (GIII)
  • Bäckerei & Bistro (GII)
  • Berufsbildungswerk (bfw)
  • Metallwerkstatt

Bildungsbereiche:

  • Gesundheit und Ernährung
  • Freizeit
  • Wohnen
  • Partnerschaft und Sexualität
  • Öffentlichkeit
  • Teilnahme am Verkehr
  • Medienerziehung und Weiterbildung

Zielschwerpunkte:

  • Erlernen des Fahrwegs
  • Räumliche Orientierung in fremden Gebäuden
  • Kennen lernen von neuen Arbeits-/Lerngruppen und Arbeitsabläufen
  • Umgang mit fachspezifischen Arbeitstechniken, Werkzeugen und Maschinen
  • Erweiterung und Festigung der Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen)
  • Erweiterung der lebenspraktischen Kompetenzen

AUSBILDUNGSSCHULE

Die Schule Wilhelmshöhe fühlt sich der Lehrerausbildung verpflichtet und bildet seit vielen Jahren Referendare aus. Seit dem Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung ist die Schule Wilhelmshöhe seit 2005 auch Ausbildungsschule für Lehrer in Ausbildung (LiAs). Betreut werden die LiAs von den Ausbildungslehrern. Zurzeit gibt es fünf zertifizierte Ausbildungslehrer an der Schule, die innerhalb einer Ausbildung unterschiedliche Fächer und Fachrichtungen anbieten können. Die Eckpunkte der Ausbildung sind in dem verbindlichen Ausbildungskonzept der Schule verankert. Von der Lehrerausbildung profitieren sowohl die Schule als auch die LiAs. Auf der einen Seite gelangen durch die LiAs neue, aktuelle und innovative Aspekte pädagogischen Arbeitens in die Schule. Auf der anderen Seite bietet die Schule Wilhelmshöhe mit den vielfältigen pädagogischen Angeboten und durch den attraktiven Standort für die LiAs gute Ausbildungsmöglichkeiten. Ein weiterer Vorteil liegt in der Vernetzung von Schulen. Durch die Ausbildung der LiAs in den drei sonderpädagogischen ArbeitsbereichenPrävention, Integration und Stammschule werden Verbindungen zwischen den Schulen geschaffen und Kooperationsschulen entstehen.

DIE SCHÜLERSCHAFT

In der Schule Wilhelmshöhe werden Schüler mit dem Förderschwerpunkt  „Geistige Entwicklung“ nach den gleichen übergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen unterrichtet. Der individuelle und intensive Bildungs- und Erziehungsanspruch ist dabei die Basis für die Planung und Durchführung der Unterrichtsangebote, welche handlungs-, fach- und entwicklungsorientiert ausgerichtet sind. Eine ganzheitliche Förderung der Gesamtpersönlichkeit durch Vernetzung von unterschiedlichen Förderkonzepten repräsentiert den Bildungsanspruch. Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt  „Geistige  Entwicklung“ zeigen deutliche Unterschiede im Erscheinungsbild, die sich in den Entwicklungsbereichen in individuellen Ausprägungen und Bezügen darstellen. Unsere Schüler mit besonderen Förderbedürfnissen können lebenslang auf Assistenz bei der Bewältigung ihres Lebensalltags angewiesen sein. Deshalb muss für diese Schülergruppe eine besondere Förderung in den Entwicklungsbereichen der Wahrnehmung und Bewegung, der Sprache und des Denkens sowie der personalen und sozialen Identität bereitgestellt werden. Im Unterricht wird durch die sonderpädagogische Entwicklungsförderung die Entfaltung einer stabilen Persönlichkeitsstruktur, der Aufbau von Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Merkfähigkeit, der Erwerb von Begriffen, Vorstellungen, Denkleistungen und Kommunikationsfähigkeit geschaffen. Unsere Schüler wollen wir durch konsequente Erziehung und Bildung befähigen, ihr Leben nach Möglichkeit ohne oder nur mit geringer personeller bzw. materieller Unterstützung nach ihren Wünschen und Vorstellungen zu bewältigen. Dabei sollen sie ein möglichst hohes Maß an Selbständigkeit im Bereich der Selbstversorgung und Eigenständigkeit erreichen. Vielfach ist die Lern- und Lebenssituation dieser Kinder und Jugendlichen noch zusätzlich durch physische, psychische und soziale Beeinträchtigungsfaktoren erschwert. Unsere sonderpädagogische Förderung hat daher die Aufgabe, dem Kind und Jugendlichen Hilfen zur Entwicklung der individuell erreichbaren Fähigkeiten und Kompetenzen zu geben. Sonderpädagogische Förderung erschließt hierfür konkrete Handlungsfelder in entwicklungs-, situations-, sach- und sinnbezogenen sowie unmittelbar lebensweltorientierten Lernbereichen (vgl. Lehrplan Sonderpädagogische Förderung, 2002). Sie berücksichtigt dabei individuelle Besonderheiten in der Merk- und Durchhaltefähigkeit, im Lerntempo und im Bedürfnis nach überschaubarer Aufgabengliederung und Gebundenheit an konkrete Lerngegenstände.

Eine besondere Anforderung an unsere pädagogische Arbeit ist auch das Anregen und Begleiten eines Schulwechsels. Dieser Wechsel kann sich vom Förderzentrum – Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ zu einer Grundschule (Integration) oder an ein Förderzentrum – Schwerpunkt „Lernen“ vollziehen. Umgekehrt kann ebenfalls ein Wechsel von diesen Schulen an unser Förderzentrum stattfinden. Der Wechsel von unserer Schule auf eine andere Schulart ist unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit möglich. U. a. müssen die lehrplanmäßigen Anforderungen erfüllt sein. In umgekehrter Reihenfolge erfolgt der Wechsel in der Regel innerhalb der ersten vier Schulbesuchsjahre. Beide oben genannten Formen des Schulwechsels beinhalten unterschiedliche pädagogische Anforderungen und setzen die Kooperation mehrerer Institutionen voraus. Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Wechsel  von einer anderen Schulart an unser Förderzentrum oftmals zu einer starken psychischen Entlastung führt und damit auf lange Sicht eine gute Entscheidung für das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist.

DIE SCHÜLERVERTRETUNG (SV)                                  

Die erste Versammlung der SV wurde im November 2004 von den neu gewählten Verbindungslehrkräften einberufen. Hier kam es erstmalig zur Wahl eines Schulsprechers und dessen Vertreterin. Außerdem fand ein erster Erfahrungsaustausch über die Möglichkeiten der Schülermitbestimmung in den einzelnen Klassen und der gesamten Schule statt. Teilnehmer/-innen der SV waren und sind jeweils die Klassensprecher/-innen und deren Vertreter aus Mittel-, Ober- und Werkstufen, die Schulsprecher/-in sowie die Verbindungslehrkräfte. Auf  Initiative des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein ist im Februar 2005 das Vorhaben entstanden, eine Landes-Schülervertretung der Sonderschulen (LSV SOS) zu gründen. Diese setzt sich aus den jeweils in den Kreis-Schülerparlamenten (KSP) gewählten Delegierten zusammen. Die konstituierende Sitzung des KSP in der Hansestadt Lübeck fand im September 2005 statt. Kurz darauf kam es dann in Kiel zum ersten Treffen des Landesschülerparlaments (LSP), an dem auch eine Schülerin unserer Schule als gewählte Delegierte teilnahm. Seither finden in unterschiedlichen Zeitabständen Treffen auf Schul-, Kreis- und Landesebene statt. Die Mitbestimmung unserer Schülerschaft gewinnt zunehmend an Bedeutung.

DIE ELTERNVERTRETUNG

Das schleswig-holsteinische Schulgesetz ermöglicht, dass Eltern und ihre gewählten Vertretungen sich über die Mitarbeit in den verschiedenen Gremien der Schule aktiv in den Dialog über die Schul- und Unterrichtsgestaltung einbringen können. Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH) bietet Elternbeiräten die Möglichkeit, Angebote des IQSH zu nutzen.  www.bildung.schleswig-holstein.de

Unser Schulelternbeirat besteht zurzeit aus einer Schulelternbeiratsvorsitzenden und einem Vertreter. Angestrebt sind zwei Vertreter. Der Elternbeirat setzt sich aktuell aus 21 Personen zusammen. Regelmäßige Sitzungen der Elternbeiräte erfolgen viermal pro Jahr. Regelmäßige Sitzungen der Schulleitung und der Schulelternbeiräte erfolgen ca. alle sechs Wochen.  Ein Elternstammtisch findet viermal im Jahr statt.

Fachkonferenzen:

Das Gesetz sieht die Möglichkeit der Teilnahme an Fachkonferenzen vor, also an den vorgesehenen Sitzungen mit den beteiligten Lehrkräften der Schule. Maximal dürfen zwei gewählte Eltern an den Fachkonferenzen teilnehmen.

Schulkonferenz:

Die Mitglieder unserer Schulkonferenz setzen sich aus  8 Vertretern der Lehrerschaft und 8 Vertretern der Elternschaft zusammen. Jede Klasse wählt einen Klassenelternbeirat. Aus dem Kreis der Klassenelternbeiräte werden die Mitglieder der Schulkonferenz und des Schulelternbeirates gewählt. Die Schulkonferenz ist das entscheidende Gremium einer Schule, in dem Eltern Rahmenbedingungen und auch Zielvorstellungen mitbestimmen können. Vor einer jeden Schulkonferenz haben alle Eltern die Möglichkeit, ein wichtiges Anliegen als Tagesordnungspunkt oder unter Verschiedenes mit einzubringen.

Ziele und Selbstverständnis:

Als Eltern behinderter Kinder wünschen wir uns, dass unsere Kinder im Rahmen ihrer Entwicklungsmöglichkeiten eine ganzheitliche Förderung erfahren.

Als da wären:

– Die Förderung und Stärkung der individuellen kognitiven, motorischen und kreativen Fähigkeiten sowie die Stärkung des Selbstvertrauens und der Selbstständigkeit.

Wir wünschen uns die Förderung in folgenden sozialrelevanten Bereichen:

– Lernen, eigene Bedürfnisse wahrzunehmen und im Rahmen der eigenen    Möglichkeiten angemessen zu äußern.

– Lernen, die Schwächen des anderen zu erkennen und sich gegenseitig zu unterstützen.

– Lernen, Konflikte angemessen und gewaltfrei zu lösen.

– Lernen, sich als ein Teil der Gemeinschaft zu sehen und zu erfahren, dass die individuelle Handlung die soziale Gemeinschaft positiv oder negativ prägt.

Dies ist nur durch eine gute Kooperation zwischen Eltern, Lehrkräften und Therapeuten  möglich. Der Dialog ist uns wichtig, da jede Gruppe für sich nur einen Ausschnitt aus der Lebenswirklichkeit des Kindes kennt. Eltern, Lehrer und Therapeuten sind somit Partner in einem gemeinsamen, durch Verantwortung geprägten  Prozess. Wir sehen auch, dass die Schule ein Spiegelbild der Gesellschaft ist. Die Aufgaben der Lehrkräfte werden immer komplexer. Wir sehen das Bemühen, Kinder unterschiedlicher sozialer und religiöser Herkunft gemeinsam zu erziehen.

Der Schulverein:

Seit der Gründung der Schule Wilhelmshöhe 1980 besteht auch der Schulverein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Schüler, die Arbeit der Lehrkräfte und die Schulausstattung finanziell zu unterstützen. Dieser Schulverein ist ein eingetragener Verein, damit ist die Gemeinnützigkeit erfüllt. Somit können Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich abgesetzt werden.

In Zeiten leerer Stadtkassen ist dieser Verein wichtiger denn je.

Der Verein finanziert sich ausschließlich aus Mitgliederbeiträgen, Spenden und den Einnahmen von Schulfesten. Das Bestehen des Schulvereins ist auch für den Erhalt von Fördergeldern wichtig, mit denen der Unterricht am Nachmittag (Arbeitsgemeinschaften) mitfinanziert wird. Die Schule Wilhelmshöhe hat den Anspruch, eine verlässliche, kreative und personell gut ausgestattete Nachmittagsbetreuung anzubieten.

Also: Kein Verein – kein Unterricht am Nachmittag.

Die Arbeitsgemeinschaften erfreuen und bereichern das Leben unserer Kinder.

Der  Beitrag zum Schulverein  beträgt 1 € pro Monat. Es sind also nur 12 € pro Jahr, von denen die Schüler/-innen  5 €  bei Veranstaltungen direkt aus dem Schulverein zurück erhalten. Werden Sie also Mitglied im Schulverein und ermöglichen sie Ihrem und/oder anderen Kindern eine schöne Schulzeit.

Elternmitarbeit – zur Unterstützung des Schulvereins/der Schule insgesamt:

Die Gewährleistung optimaler Entwicklungsmöglichkeiten für jedes einzelne Kind setzt voraus, dass die Schule räumlich, materiell und personell ausreichend ausgestattet ist. Daher sehen wir Eltern unsere Aufgabe auch darin, uns für die Erhaltung bzw. Verbesserung der schulischen Rahmenbedingungen einzusetzen.

Wir Eltern haben die Möglichkeit, bei schulischen Veranstaltungen wie Frühlingsfest, Sommerfest und Adventsbasar aktiv mitzuhelfen. Wir tragen durch Kaffee-, Kuchen-, Bücher-, Tombola- und Flohmarktspenden zum Erlös der Feste bei. Hervorzuheben ist, dass sich an unserer Schule ein Spezialitätenrestaurant herausgebildet hat, in dem typische Gerichte aus verschiedenen Herkunftsländern von der Elternschaft angeboten werden. Die Schule bietet Arbeitsgemeinschaften und Projektwochen für die Schülerschaft an. Eltern und ehrenamtliche Helfer haben die Möglichkeit diese Angebote zu unterstützen und/oder eigenständige Arbeitsgemeinschaften anzubieten. Dieses erfolgt nur in Absprache mit der Schulleitung. Besonders beliebt ist der professionelle Tanzlehrer. Bei schulischen Veranstaltungen absolvierte er mit den Schülern kreative Tanzvorführungen. Insgesamt erfreuen wir uns an umfangreichen musikalischen, sportlichen und kreativen Projekten.

Elternstammtisch:

Einmal vierteljährlich findet ein Elternstammtisch außerhalb der Schule statt, zu dem ein kleiner aber doch regelmäßiger Kreis von Eltern erscheint. Der Elternstammtisch wurde eingerichtet, da uns Eltern der Erfahrungsaustausch wichtig ist.

Nah und Fernziele:

Ausbau der Elternarbeit, z. B. mehr Mithilfe bei den Arbeitsgemeinschaften usw.

Ausbau der Integration von Eltern aus anderen Herkunftsländern.

Ausblick

Entwicklungsschwerpunkte für die Zukunftsplanung der Schule Wilhelmshöhe:

  • Gestaltung der Schulhöfe
  • Bewegte Schule
  • Weiterausbau des Bistros
  • Homepage
  • Eigene Mensa
  • Digitalisierung

Die Arbeit an den zukunftsweisenden Plänen und Handlungsaufträgen erfolgt durch bereits bestehende und bei Bedarf neu einzurichtende Gremien, an denen alle Kollegen aktiv beteiligt sind.

Schreibe einen Kommentar